Nicht-EU/UK-Bürger

Wenn Sie kein EU- oder UK-Bürger sind und das Eigentum an einer Immobilie in Kroatien erwerben möchten, finden Sie das Land, in dem Sie Staatsbürger sind, in einer der beiden folgenden Listen.

Unter jeder der beiden Listen finden Sie die Regeln, die für die betreffende Staatsbürgerschaft gelten.

Liste 1:

Bosnien og Hercegovina (außer Distrikt Brcko), Brasilien, Brunej, Kanada, Crna Gora, Ecuador, Japan, Kasachstan, Kosovo, Libanon, Makedonija, Moldawien, Norwegen, Nordirland, Neuseeland, Paraguay, Russland, Republika Srpska, Srbija, Süd Afrika, Schweiz, Türkei, Großbritannien, Ukraine, USA.

Wenn Sie Staatsbürger eines der oben genannten Länder sind, können Sie das Eigentum an einer Immobilie in Kroatien erwerben, da diese Länder mit Kroatien ein „Gegenseitigkeitsabkommen“ über die Handelsfreiheit mit Immobilien geschlossen haben.

Die Gegenseitigkeit umfasst keine landwirtschaftlichen Flächen oder Flächen, die nicht für den Bau vorgesehen sind. Diese können immer noch nur kroatischen Bürgern und kroatischen Unternehmen gehören.

Die gleiche Regel gilt auch für EU-Bürger.

Um das Eigentum an einer Immobilie in Kroatien zu erwerben, müssen Sie in der Lage sein:

  1. OIB (kroatische Steuernummer)
  2. Bescheinigung über die Landnutzung
  3. Vereinbarung über die Gegenseitigkeit


Liste 2:

Bürger der unten aufgeführten Länder können - unter besonderen Bedingungen - Eigentum an Eigentum in Kroatien erwerben.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen per Telefon & Mail:

Australien, Weißrussland, Distrikt Brcko, Chile, Ägypten, Israel, Jordanien, Katar, China, Korea, Liechtenstein, Malaysia, Panama



Leider können Staatsangehörige von Ländern, die nicht auf einer der beiden Listen stehen, immer noch kein Eigentum an Eigentum in Kroatien erwerben.

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