Gemäß dem Immobilienmaklergesetz vom 10. Oktober 2007 ist REBECCA d.o.o. Pula und Rebecca Agentur j.d.o. Zadar, als Vermittler, Allgemeine Bedingungen für die Vermittlerung
Beschreibung der einzelnen Jobs von Vermittlernung
Artikel 1.
1. Der Vermittler ist verpflichtet, für einen ordentlichen und gewissenhaften Kaufmann zu sorgen, um eine Person zu finden und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, die den Abschluss eines auf die Übertragung und den Erwerb gerichteten Kauf- oder Pachtvertrags verhandeln würde der Eigentumsrechte des Auftraggebers.
2. Neben der Verpflichtung, eine Person oder Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zu finden, verpflichtet sich der Mediator unter Mitwirkung und Benachrichtigung des Auftraggebers, bei Verhandlungen zu vermitteln, zu versuchen, einen Vertrag zur beiderseitigen Zufriedenheit zu vereinbaren und abzuschließen, den Anbieter (Verkäufer/Käufer) über die für den Abschluss der Arbeiten relevanten Umstände informieren, bei der Vorbereitung von Einzelakten rechtliche Unterstützung leisten und die erforderlichen Unterlagen zwecks Eintragung des Eigentumsrechts bei der zuständigen Grundbuchabteilung des Amtsgerichts einreichen.
Maklergebühr
Artikel 2
1. Die Hauptpflicht des Auftraggebers (Verkäufer/Käufer) besteht darin, dem Vermittler das vereinbarte Honorar für bestimmte Tätigkeiten des Vermittlers gemäß Artikel 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung der Vermittlung zu zahlen.
2. Die Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision regelt der mit jedem Auftraggeber (Verkäufer/Käufer) individuell abgeschlossene Maklervertrag, der auch die Höhe des Maklerhonorars regelt.
3. Das Honorar für die Vermittlungsleistung wird in Höhe von 3% des erzielten Gesamtbetrages des Kaufpreises bzw. des vereinbarten Festpreises berechnet, Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten.
Artikel 3
1. Die vereinbarte und bezahlte Maklergebühr beinhaltet die Kosten der Gerichtsgebühren für die Eintragung, Notargebühren für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden, Gebühren für die Einholung einer Eigentumsurkunde, Kopien des Katasterplans, Einholung von OIB, Hypothekenübertragung zum Wechsel des Hypothekenschuldners , Bescheinigung und Urkunde über das abgeschlossene Rechtsgeschäft, das die Interessen des Auftraggebers (Verkäufer/Käufer) verwirklicht, mit Ausnahme der Kosten für die Erstellung des Kaufvertrags, wenn aufgrund der Besonderheiten des Verkaufs zusätzliche anwaltliche Leistungen / Notar.
Stornierung des Maklerauftrags
Artikel 4
1. Der Auftraggeber (Verkäufer/Käufer) kann vom Maklervertrag zurücktreten, sofern dem Widerruf kein guter Wille entgegensteht. Das diesbezügliche Auftragsstornierungsverfahren kann nicht durch einen Wechsel, d.h. mit der Absicht, einen Agenten auszurauben oder wissentlich den Anspruch auf Schadensersatz zu verletzen, beeinflusst werden.
2. Die Beendigung des Mediationsvertrages wird durch den Mediationsvertrag geregelt.
Artikel 5
Die Agentur als Vermittler hat mindestens einen Mitarbeiter des Maklers oder Geschäftsführers der Gesellschaft, der für die Immobilienvermittlung beruflich qualifiziert ist und die Berufsprüfung nach § 30 des Immobilienvermittlungsgesetzes abgelegt hat.
Cookie-Richtlinie
Damit diese Seiten ordnungsgemäß funktionieren und um die Nutzung dieser Seiten überwachen zu können, um die Servicequalität zu verbessern, sollte diese Seite eine kleine Menge an Informationen auf Ihrem Computer speichern, die sog "Plätzchen".
Diese Websites verwenden zwei Arten von Cookies:
Temporäre Cookies – sog. „Sitzungscookies“, diese Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website und der Benutzernavigation sowie für die Verwendung von Kontaktformularen erforderlich.
Traffic-Messung - Wir verwenden Google Analytics, um den Seitenverkehr zu messen. Wenn Sie es blockieren möchten, erhalten Sie weitere Informationen unter https://tools.google.com/dlpage/gaoptout
Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der in diesem Dokument beschriebenen Verwendung von „Cookies“ zu. Cookies können in den Einstellungen Ihres Internetbrowsers konfiguriert und auf Wunsch blockiert werden.