Steuern

Die Grunderwerbsteuer in Kroatien beträgt 3%.

STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE

Die Steuerbemessungsgrundlage ist normalerweise der Wert der im Kaufvertrag angegebenen Immobilie.

Wenn jedoch der Verkaufspreis im Vertrag erheblich unter dem Marktwert liegt, kann das Finanzamt den Fall bewerten und eine Besteuerung festlegen, die dem Marktwert entspricht.

In bestimmten Fällen sind Sie nicht verpflichtet, die Steuer von 3% zu zahlen. Sie können uns gerne direkt kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

IMMOBILIENSTEUERBERICHT

Immobilientransaktionen werden den Steuerbehörden von Notaren und Gerichten in ihrem Zuständigkeitsbereich gemeldet.

Wird eine Transaktion jedoch ohne Bescheinigung eines Notars getätigt, besteht weiterhin die Meldepflicht für eine solche Immobilientransaktion, und die Meldepflicht liegt beim Käufer.

Wird die Immobilientransaktion nicht nach dem Marktwert der Immobilie gemeldet, ist die Steuerverwaltung berechtigt, den Marktwert der Immobilie durch Veranlagung zu ermitteln.

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